Angedacht

„Kommt, atmet auf, Ihr sollt leben“…

Wenn Sie diesen Gemeindebrief in Händen halten, herrscht in Europa seit einem Jahr wieder Krieg! Am 24. Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Bürger und Bürgerinnen. Dabei galt es für viele Jahrzehnte, als unvorstellbar, dass sich die Geschichte wiederholen würde! Seit diesem unvergesslichen Tag im Februar des vergangenen Jahres bestimmt dieser Krieg auch unser aller Leben: täglich neue Schlagzeilen versetzen das Herz der Menschen in Angst, fliehende Menschen suchen Schutz, hegen die Hoffnung auf Gastfreundschaft und gestiegene Preise bereiten vielen Menschen Sorge um ihre Existenz. Als Ihre Kirchengemeinde versuchen wir Ihnen, auch in dieser Zeit, Halt und Stütze zu sein, offenes Ohr und Hilfe bei der Suche nach Problemlösungen.

…Ihr müsst nicht mehr verzweifeln, nicht länger mutlos sein…

„Kommt, atmet auf, ihr sollt leben“, ist der Titel eines der vielen schönen Lieder in unserem evangelischen „lila Liederbuch“. In drei Strophen möchte dieses Lied den Singenden Mut machen, es will Trost spenden und sie zum „Aufatmen“ auffordern von allen Widrigkeiten des Lebens und in dieser Welt! Dies will uns jedoch immer schwerer gelingen! 

...Gott hat uns seinen Sohn gegeben, mit ihm kehrt neues Leben bei uns ein…

An Ostern, nach drei Tagen und drei Nächten, will neues Leben bei uns einkehren – auch und gerade in eine Welt, die für viele von uns, gefühlt verwundeter ist als je zuvor – auch und gerade in unsere Herzen, von denen viele schwerer sind als noch vor einem Jahr! 

…Noch ist nichts verloren, noch ist Rettung nah…

Auf den Tod, folgt die Auferstehung! Mit Gottes Sohn möchte Gott, uns Christinnen und Christen zeigen: „Noch ist nichts verloren! Es kann sich etwas ändern! Nichts muss so bleiben, wie es ist! Glauben wir daran, dass es in Zukunft wieder schönere Tage für uns und die Welt geben wird!

Ich wünsche Ihnen einen gesegneten Frühling mit vielen wärmenden Sonnenstrahlen und einer Vielzahl an wunderbaren Glücksmomenten!

Lassen Sie uns gemeinsam in den Ostergottesdiensten im April 2023 von Gottes Zuversicht für uns und diese Welt singen: „Kommt, atmet auf, ihr sollt leben. Ihr müsst nicht mehr verzweifeln, nicht länger mutlos sein. Gott hat uns seinen Sohn gegeben, mit ihm kehrt neues Leben bei uns ein.“

                            

                 Alexander Schmidt, Pfarrer in Garching

 

 

 

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Es ist ein Widerspruch, der gar nicht größer sein kann: In einer Kirche, die sich Nächstenliebe und Hilfe für Schwache auf die Fahnen schreibt, wurde vielen Menschen sexualisierte Gewalt angetan von Kirchenmitarbeitenden. Dabei können wir uns nicht im Windschatten der katholischen Kirche ausruhen. Auch in der ELKB wurden seit 1950 bislang 166 Fälle gemeldet, diese Zahl umfasst gemeldete Übergriffe und strafrechtlich relevante Taten. Das beschäftigt und beschämt uns.

Was passiert nun? Die Landessynode hat Ende 2020 ein Präventionsgesetz  erabschiedet; eine Selbstverpflichtung, alle Arbeitsbereiche in Kirche und Diakonie auf Risiken zu überprüfen und Vorkehrungen zu treffen, damit sexualisierte Gewalt erst gar nicht passiert – oder, wenn doch, rasch und konsequent gehandelt wird.

Ein Präventionsteam führt Schulungen in allen Bereichen der Landeskirche durch, sensibilisiert so für das Thema und hilft bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten. Auch unsere Kirchengemeinde wird ein solches Schutzkonzept erarbeiten – nicht, um es in einer Schublade abzulegen, sondern um das Thema wach und präsent zu halten.

Eine EKD-weite wissenschaftliche Studie des Forschungsverbunds ForuM hat auch Einsicht in die Akten der bayerischen Landeskirche. Sie soll herausfinden, welche Strukturen in der Kirche sexualisierte Gewalt begünstigen.

Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm bittet Betroffene, sich zu melden (bei der Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt - sie ist erreichbar unter Telefon unter 089 5595-335 oder per Email: AnsprechstelleSG@elkb.de). Betroffene werden dort beraten und unterstützt – etwa durch Therapiestunden oder einen unabhängigen Anwalt. Betroffene, deren Fall strafrechtlich verjährt ist, können durch die Unabhängige Kommission finanzielle Anerkennungsleistungen erhalten. Diese mit Fachleuten besetzte Kommission vergibt Leistungen bis zu 50.000 Euro.